Sie füllen den Fragebogen zum Scheidungsverfahren aus und lassen uns diesen per E-Mail, Fax oder Post zukommen. Daneben benötigen wir eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde und der Geburtsurkunden Ihrer Kinder, soweit diese minderjährig sind. Wir stellen umgehend beim zuständigen Familiengericht den Scheidungsantrag. Nach Zahlung des Gerichtskostenvorschusses (die Rechnung erhalten Sie per Post vom Familiengericht) wird der Antrag Ihrem Ehepartner zugestellt mit den Fragen, ob die dort gemachten Angaben stimmen und ob der Scheidung zugestimmt wird. Dies lässt sich formlos in einem Zweizeiler erledigen.
Anschließend erhalten beide Ehegatten das Formular zum Versorgungsausgleich, das Sie hier schon herunterladen können. Dieses Formular verschickt das Gericht dann an die jeweiligen Versorgungsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung, Lebensversicherungen usw.). Die Auskünfte, die von dort kommen, erhalten beide Ehegatten jeweils in Kopie zur Kenntnis und Überprüfung. Wenn alle Informationen vorliegen, berechnet das Familiengericht, wer an wen welche Anwartschaften abgeben muß. Das muss man nicht selbst machen, die Rentenkonten werden nach Abschluss des Scheidungsverfahrens dahingehend korrigiert.
Dann kommt der Scheidungstermin, der in der Regel nur wenige Minuten dauert. In diesem Termin werden Sie selbstverständlich von uns begleitet. Beide Ehepartner werden gefragt, seit wann sie getrennt leben und ob sie geschieden werden möchten. Zum Schluss kommt die Frage nach dem Nettoeinkommen zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags, weil sich danach die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten berechnen.Die Scheidung wird verkündet und das Verfahren damit beendet.
Nach dem Gesetz werden die Kosten für Rechtsanwalt und Familiengericht nach dem dreifachen Monatsnettoeinkommen beider Ehepartner berechnet. Kommen beide zusammen auf ca. 2.000 € netto monatlich, entstehen Kosten für Rechtsanwalt und Familiengericht in Höhe von ca. 1.800 € Wenn beide Eheleute zusammen ca. 5.000 € verdienen, belaufen sich die Gesamtkosten auf ca. 2.800 €.
Hierbei handelt es sich um eine ungefähre Kostenschätzung. Die genauen Gebühren müssen für jeden Fall einzeln berechnet werden!