Rechtsanwaltskanzlei Krafft, Schneider
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Online-Scheidung 

Kommt für uns eine Online-Scheidung in Frage?

Ja, wenn Sie eine einvernehmliche Scheidung anstreben, d.h. wenn keine Streitpunkte zwischen Ihnen existieren. Neben der Scheidung wird bei einer Ehedauer über drei Jahren außerdem der Versorgungsausgleich automatisch mit durchgeführt, falls Sie diesen nicht durch einen notariellen Ehevertrag ausgeschlossen haben. Hierbei werden die in der Ehezeit erwirtschafteten Rentenanwartschaften ausgeglichen.

Was sind die Vorteile einer Online-Scheidung?

Sie sparen sich den Weg zum Anwalt! Sie müssen nicht innerhalb der „üblichen Geschäftszeiten“ versuchen, telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Sie können dann, wenn es Ihnen zeitlich am besten passt, alle notwendigen Formalitäten online erledigen, egal, wo Sie sich befinden. Wir sind deutschlandweit für Sie tätig.

Sie sparen Zeit, weil die Termine beim Rechtsanwalt wegfallen, weil die Kommunikation zwischen uns im Regelfall per E-Mail abläuft und billiger kann eine Online-Scheidung dadurch sein, dass nur ein Rechtsanwalt nötig ist, um die Scheidung durchzuführen. Nur der Antragsteller muss anwaltlich vertreten sein. Wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner darüber einigen, sämtliche Kosten zu teilen, können Sie die Gesamtkosten tatsächlich fast halbieren.

Selbstverständlich besteht trotzdem jederzeit die Möglichkeit, uns per E-Mail, Fax oder Telefon zu kontaktieren. Wir stehen auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Selbst wenn Sie jetzt die Online-Scheidung für sich wählen, gibt es keinen Unterschied in der Betreuung durch uns.

Wie läuft die Online-Scheidung ab?

Sie füllen den Fragebogen zum Scheidungsverfahren aus und lassen uns diesen per E-Mail, Fax oder Post zukommen. Daneben benötigen wir eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde und der Geburtsurkunden Ihrer Kinder, soweit diese minderjährig sind. Wir stellen umgehend beim zuständigen Familiengericht den Scheidungsantrag. Nach Zahlung des Gerichtskostenvorschusses (die Rechnung erhalten Sie per Post vom Familiengericht) wird der Antrag Ihrem Ehepartner zugestellt mit den Fragen, ob die dort gemachten Angaben stimmen und ob der Scheidung zugestimmt wird. Dies lässt sich formlos in einem Zweizeiler erledigen.  

Anschließend erhalten beide Ehegatten das Formular zum Versorgungsausgleich, das Sie hier schon herunterladen können. Dieses Formular verschickt das Gericht dann an die jeweiligen Versorgungsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung, Lebensversicherungen usw.). Die Auskünfte, die von dort kommen, erhalten beide Ehegatten jeweils in Kopie zur Kenntnis und Überprüfung. Wenn alle Informationen vorliegen, berechnet das Familiengericht, wer an wen welche Anwartschaften abgeben muß. Das muss man nicht selbst machen, die Rentenkonten werden nach Abschluss des Scheidungsverfahrens dahingehend korrigiert.

Dann  kommt der Scheidungstermin, der in der Regel nur wenige Minuten dauert. In diesem Termin werden Sie selbstverständlich von uns begleitet. Beide Ehepartner werden gefragt, seit wann sie getrennt leben und ob sie geschieden werden möchten. Zum Schluss kommt die Frage nach dem Nettoeinkommen zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags, weil sich danach die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten berechnen.

Die Scheidung wird verkündet und das Verfahren damit beendet.

 

Und was kostet die Scheidung?

Nach dem Gesetz werden die Kosten für Rechtsanwalt und Familiengericht nach dem dreifachen Monatsnettoeinkommen beider Ehepartner berechnet. Kommen beide zusammen auf ca. 2.000 € netto monatlich, entstehen Kosten für Rechtsanwalt und Familiengericht in Höhe von ca. 1.800 € Wenn beide Eheleute zusammen ca. 5.000 € verdienen, belaufen sich die Gesamtkosten auf ca. 2.800 €.

Hierbei handelt es sich um eine ungefähre Kostenschätzung. Die genauen Gebühren müssen für jeden Fall einzeln berechnet werden!