Sie benötigen wegen Urlaubs oder Terminkollisionen einen Terminsvertreter für die Wahrnehmung eines Gerichtstermins oder für Akteneinsichten in Berlin oder Umgebung?
Gerne übernehmen Frau Rechtsanwältin Schneider und Herr Rechtsanwalt Krafft - auch kurzfristig - für Kolleginnen und Kollegen die Wahrnehmung von Gerichtsterminen in Untervollmacht innerhalb Berlins und im näheren Umland. Eine gründliche Einarbeitung in den Fall - auch bei niedrigen Streitwerten – betrachten wir als selbstverständlich, ebenso eine engagierte Vertretung der Interessen Ihrer Mandantschaft.
Der Termin selbst wird weisungsgemäß in Untervollmacht gemäß Ihrer entsprechenden Vorgaben wahrgenommen; Sie erhalten von uns anschließend, möglichst noch am Tag der mündlichen Verhandlung, eine umfassende Terminsnotiz.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Die Vergütung unserer Tätigkeit ist im Einzelfall abzustimmen. Wir übernehmen die Terminsvertretung in der Regel gegen hälftige Gebührenteilung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (insbesondere RVG-Vergütungsverzeichnis Nrn. 3401f.). Nach Absprache ist auch eine Honorarvereinbarung möglich. Sie werden unverzüglich informiert, ob wir Ihren Termin in Untervollmacht wahrnehmen können. Unsere Haftung beschränken wir auf unsere Tätigkeit im Rahmen der mündlichen Verhandlung.
Wir bitten zunächst um eine kurze Kontaktaufnahme per Telefon unter
030 – 5301 63 22 oder alternativ per E-Mail unter info(at)krafft-und-schneider.de